Bauträger-Wissen
Vertragserfüllungsbürgschaft am Bau
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber ab, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringt. In der Praxis sind häufig 5 bis 10 % der Auftragssumme vereinbart.
Wofür steht die Vertragserfüllungsbürgschaft?
Bauträger verlangen sie typischerweise von ihren Nachunternehmern, bevor die Arbeiten beginnen. Fällt ein Nachunternehmer aus oder führt er die Leistung nicht vollständig aus, kann der Bauträger die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Nach der Abnahme wird sie meist gegen eine Gewährleistungsbürgschaft getauscht.
Vertragserfüllungsbürgschaften in kanbau
Bürgschaften hängen in kanbau am Einkaufsvertrag: mit Betrag, Bürge, Fristen und Erinnerung, bevor sie zurückgegeben oder in Anspruch genommen werden. Siehe Bürgschaften.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vorverkaufsquote
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