Bauträger-Wissen
Gewährleistungsbürgschaft am Bau
Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert die Mängelansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme ab. Sie ersetzt häufig einen Sicherheitseinbehalt und läuft bis zum Ende der Gewährleistungsfrist.
Wie funktioniert die Gewährleistungsbürgschaft?
Nach der Abnahme hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, die während der Gewährleistung auftreten. Statt einen Teil der Vergütung als Sicherheitseinbehalt zurückzuhalten, stellt der Nachunternehmer eine Bürgschaft. Behebt er einen Mangel nicht, kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen.
Gewährleistungsbürgschaften in kanbau
kanbau verwaltet Gewährleistungsbürgschaften mit Fristen und Erinnerung vor Ablauf, einschließlich Inanspruchnahme. Wie Mangel, Einbehalt und Bürgschaft zusammenwirken, zeigt die Seite Gewährleistung für Bauträger.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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