Bauträger-Wissen
Bautagebuch: Inhalt und Pflichten
Das Bautagebuch dokumentiert den Ablauf auf der Baustelle: Datum, Wetter, anwesende Firmen, ausgeführte Arbeiten, Besonderheiten und Mängel. Es dient als Nachweis gegenüber Auftraggebern, Nachunternehmern und Behörden.
Was gehört ins Bautagebuch?
- Datum, Wetter und Temperatur
- anwesende Firmen und Personen
- ausgeführte Arbeiten und Bautenstand
- Fotos, Anordnungen, Behinderungen und Mängel
- Begehungen und Abnahmen
Für Architekten gehört das Führen eines Bautagebuchs in der Objektüberwachung (HOAI Leistungsphase 8) zu den Grundleistungen. Bauträger nutzen es vor allem als Nachweis für Bautenstand, Mängel und Behinderungen.
Bautagebuch in kanbau
Im digitalen Bautagebuch von kanbau dokumentieren Sie Begehungen mit Wetter, Fotos und Verortung im Grundriss. Aus einem Eintrag wird mit einem Klick ein Mangel für den Nachunternehmer. Siehe Bautagebuch.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
Wie würde Ihr Vorhaben in kanbau aussehen?30 Minuten, mit Ihren Fragen und Ihren Abläufen.