
MaBV-Ratgeber für Bauträger: Voraussetzungen, Ratenplan und Abrechnung
MaBV für Bauträger: Fälligkeitsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 1, die Raten nach § 3 Abs. 2 und wie Sie Ratenabruf und Rechnung ohne Nebenlisten führen.
Ein Makler schickt ein Grundstück, die Rückmeldung soll bis Freitag stehen. Also öffnet jemand das Geoportal des Landes, sucht die Bodenrichtwerte, sieht in der Hochwasserkarte nach, ruft den Bebauungsplan der Gemeinde auf und prüft, wie weit die nächste Haltestelle ist. Acht Browser-Tabs später steht das Ergebnis in einer Excel-Datei – und beim nächsten Grundstück beginnt die Suche von vorn.
In kanbau hängen diese Fragen jetzt am Grundstück selbst. Zwei Funktionen kommen dafür in der Grundstücksverwaltung dazu: die Grundstücksrecherche und die amtliche Flurkarte.
Am Grundstück gibt es einen neuen Reiter „Recherche“. Ein Klick auf „Recherche starten“ fragt am Standort ab, was amtliche und offene Dienste dazu wissen. Gegliedert ist das Ergebnis nach vier Themen:
Das Ergebnis bleibt mit Datum und Bearbeiter am Grundstück gespeichert. Wer es in drei Wochen wieder öffnet, sieht, was damals galt und woher es stammt. Rückt der Standort später spürbar weg, etwa weil die Anschrift korrigiert wurde, weist kanbau darauf hin, dass die Recherche nicht mehr zum Standort passt.
Zwei Dinge waren uns dabei wichtig. Erstens: Jede Angabe nennt ihre Quelle und führt, wo möglich, zum Originaldienst. Zweitens: Eine Lücke bleibt sichtbar. Gibt es für ein Land keinen freien Dienst, etwa für Denkmale außerhalb Berlins, steht genau das da. Eine leere Stelle würde nach „alles in Ordnung“ aussehen, und das wäre gefährlicher als gar keine Angabe.
Was die Recherche findet, übernehmen Sie, ohne es abzutippen: das Flurstück in die Flurstückstabelle, den Bodenrichtwert in Flurstücke ohne Wert und die Nummer des Bebauungsplans, solange das Feld noch leer ist. Vorhandene Einträge überschreibt kanbau nicht.
Die zweite Neuerung sitzt in der Karte des Grundstücks. Dort blenden Sie die amtliche Flurkarte ein. Ein Klick auf ein Flurstück zeigt Flur, Flurstück, Gemarkung und die amtliche Fläche, eine Taste übernimmt es als neue Zeile ins Grundstück.
Den sichtbaren Ausschnitt speichern Sie als Bild des Grundstücks oder als Datei unter Anlagen und Dokumente – dort mit Bezeichnung, Anschrift, Quelle und Datum im Bild. Der Auszug aus der Flurkarte liegt damit bei den übrigen Unterlagen der Ankaufsprüfung.
Welche Flurkarte es gibt, entscheiden die Vermessungsverwaltungen der Länder. Zur Ansicht steht sie in zehn Bundesländern und Österreich bereit. Abfragen lassen sich die Flurstücke derzeit in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Österreich; in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bremen ist die Karte zur Ansicht freigegeben.
Dazu kommt eine Kartenansicht für ganze Listen: Projekte, Grundstücke, Adressen und Interessenten lassen sich in ihren Listen als Karte anzeigen, auf den amtlichen Grundkarten von basemap.de und basemap.at. Die Position ermittelt kanbau aus der Anschrift. Sind Koordinaten hinterlegt, haben sie Vorrang, und eine Abweichung zur Anschrift wird angezeigt. Wer in der Akquise zehn Angebote gleichzeitig prüft, sieht so auf einen Blick, welche nebeneinander liegen.
Die Recherche ersetzt keine Auskunft beim Bauamt und kein Bodengutachten. Sie zeigt in wenigen Minuten, was die öffentlichen Dienste zum Standort sagen – und damit, wo sich das Nachfragen lohnt. Steht in der Recherche ein Hochwasserhinweis, wissen Sie vor dem ersten Gespräch mit dem Verkäufer, welche Frage Sie stellen.
Wie das an einem Ihrer Grundstücke aussieht, zeigen wir Ihnen gern in einer Demo.
Die Grundstücksrecherche liefert 14 Angaben am Standort: Flurstück und Bodenrichtwert, Bebauungsplan oder Flächenwidmung, Schutzgebiete, Hochwasser, Wasserschutzgebiet und Denkmalschutz sowie Geländehöhe, Solarertrag, Haltestellen, Schulen, Kitas, Nahversorgung und Ärzte im Umkreis.
Grundstücksverwaltung →Die Daten der Grundstücksrecherche stammen aus frei lizenzierten Diensten: Vermessungsverwaltungen und Gutachterausschüsse der Länder, Bundesamt für Naturschutz, Umweltbehörden, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Europäische Umweltagentur, PVGIS der EU-Kommission und OpenStreetMap. Jede Angabe nennt ihre Quelle.
Eine behördliche Auskunft ersetzt die Recherche nicht. Sie zeigt in wenigen Minuten, was die öffentlichen Dienste zum Standort sagen, und damit, bei welchen Punkten sich die Nachfrage beim Amt lohnt.
In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Österreich übernehmen Sie ein Flurstück mit einem Klick: Flur, Flurstück und amtliche Fläche landen als Zeile in der Flurstückstabelle, eine leere Gemarkung wird mit eingetragen. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bremen ist die Flurkarte zur Ansicht freigegeben.
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