Bürgschaft nach § 7 MaBV erklärt
Mit einer Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert der Bauträger alle Ansprüche des Erwerbers auf Rückgewähr seiner Zahlungen ab. Dann darf er Zahlungen auch unabhängig von den Voraussetzungen und Raten nach § 3 MaBV annehmen.
Wann wird die Bürgschaft nach § 7 MaBV genutzt?
Statt den Kaufpreis nach Baufortschritt abzurufen, kann der Bauträger dem Erwerber eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Versicherers stellen. Sie sichert alle etwaigen Ansprüche auf Rückgewähr oder Auszahlung der geleisteten Zahlungen. Das verbessert die Liquidität des Bauträgers, kostet aber Avalprovision und belastet die Bürgschaftslinie.
Bürgschaften in kanbau
Bürgschaften verwalten Sie in kanbau mit Art, Betrag, Bürge, Fristen und Erinnerung vor Ablauf. In der Liquiditätsplanung lassen sich Avalkredit und Bürgschaftslinie bei Darlehen hinterlegen. Mehr dazu unter Bürgschaften.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote