Bauträger-Wissen
Bautenstand: Grundlage der MaBV-Raten
Der Bautenstand beschreibt, welche Bauabschnitte eines Vorhabens fertiggestellt sind. Beim Bauträgerkauf entscheidet er, welche MaBV-Rate der Bauträger abrufen darf.
Wie wird der Bautenstand festgestellt?
Bauleitung oder ein Sachverständiger dokumentieren, welche Abschnitte erreicht sind – etwa Rohbau, Dach oder Fenstereinbau. Grundlage sind Begehungen, Fotos und Einträge im Bautagebuch. Der Bautenstand muss nachvollziehbar belegt sein, weil der Erwerber sonst die Zahlung verweigern kann.
Bautenstand in kanbau
In kanbau markieren Sie den Bautenstand je Rate am Verkaufsvertrag. Aus der Rate entsteht die Ausgangsrechnung; die MaBV-Übersicht zeigt projektübergreifend, welche Raten fällig sind. Siehe MaBV-Ratenplan.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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