Bauträger-Wissen
Abschlagsrechnung am Bau
Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Bauleistungen vor der Schlussrechnung (§ 632a BGB, § 16 Abs. 1 VOB/B). Abschlagsrechnungen werden üblicherweise kumuliert gestellt und mit früheren Zahlungen verrechnet.
Was ist bei Abschlagsrechnungen zu prüfen?
- Stimmt der Leistungsstand mit der Baustelle überein?
- Sind Einheitspreise und Mengen vertragsgemäß, gehören Nachträge dazu?
- Wurden frühere Abschläge, Sicherheitseinbehalte, Skonto und Abzüge richtig berücksichtigt?
Am Ende steht die Schlussrechnung, die alle Abschläge zusammenführt.
Abschlagsrechnungen in kanbau
Eingangsrechnungen durchlaufen in kanbau die Phasen offen, geprüft und gebucht. Abschlagsrechnungen werden zum Einkaufsvertrag kumuliert; Einbehalte, Skonto und Abzüge stehen im Summenblatt. Externe Prüfer geben ohne eigenes Konto frei. Siehe Bau-Faktura.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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