Bauträger-Wissen
Abnahme am Bau: Bedeutung und Folgen
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt (§ 640 BGB). Mit ihr beginnt unter anderem die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Was bewirkt die Abnahme?
- Die Vergütung wird fällig, soweit nicht anders vereinbart.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt – siehe Gewährleistung.
- Für Mängel, die nicht vorbehalten wurden, trägt danach grundsätzlich der Auftraggeber die Beweislast.
Bauträger haben es mit zwei Abnahmen zu tun: gegenüber den Nachunternehmern (Einkauf) und gegenüber den Erwerbern (Wohnungsabnahme).
Abnahme in kanbau
Wohnungsabnahmen dokumentieren Sie im Bautagebuch als Begehung mit Fotos, Grundrissverortung und Unterschrift. Festgestellte Mängel gehen ins Mängelmanagement; Abnahme- und Gewährleistungstermine stehen in Einkaufsverträgen und Projekteinheiten.
Häufige Fragen
Die Gewährleistung, genauer die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, beginnt mit der Abnahme der Bauleistung.
Gewährleistung →
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