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Bauträger-Wissen

Bauträgervertrag: Definition und Inhalt

Ein Bauträgervertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, mit dem sich der Bauträger verpflichtet, ein Haus oder eine Wohnung zu errichten und dem Erwerber das Eigentum am Grundstück bzw. Miteigentumsanteil zu übertragen (§ 650u BGB).

Was gehört in einen Bauträgervertrag?

Der Bauträgervertrag verbindet Bau und Grundstückskauf in einem Vertrag. Weil er auch die Übertragung von Grundeigentum regelt, muss er notariell beurkundet werden. Typische Inhalte sind:

  • Kaufgegenstand mit Baubeschreibung, Plänen und Teilungserklärung
  • Kaufpreis und Zahlungsplan nach MaBV
  • Fertigstellungstermin, Abnahme und Besitzübergang
  • Regelungen zu Sonderwünschen und Gewährleistung

Bauträgervertrag in kanbau

In kanbau bilden Sie den Bauträgervertrag als Verkaufsvertrag ab: mit Projekteinheit, Erwerbern, Notar, Zahlungsplan, Sonderwünschen und den Ausgangsrechnungen je Rate. Mehr dazu auf der Seite MaBV-Ratenplan.

Häufige Fragen

  1. Ja. Weil der Bauträgervertrag die Pflicht zur Übertragung von Grundeigentum enthält, muss er nach § 311b BGB notariell beurkundet werden.

    MaBV-Ratenplan →
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