Bauträger-Wissen
E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD am Bau
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, das sich maschinell auslesen lässt. Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung folgt stufenweise bis 2028.
Was gilt für Bauträger?
- Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können.
- Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 2028 gilt die Pflicht zur Ausstellung für alle Unternehmen im inländischen B2B-Verkehr.
Eine PDF-Datei allein ist keine E-Rechnung. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebetteten strukturierten Daten; XRechnung ist ein reines XML-Format.
E-Rechnung in kanbau
kanbau liest E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD direkt aus; PDFs und Scans erkennt die KI-Belegerkennung. Siehe Bau-Faktura.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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