Bauträger-Wissen
GAEB: Datenaustausch im Bauwesen
GAEB steht für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen und bezeichnet zugleich dessen Standard für den Austausch von Leistungsverzeichnissen, Angeboten und Aufträgen zwischen Programmen, heute meist als GAEB DA XML.
Wofür wird GAEB genutzt?
Planer erstellen ein Leistungsverzeichnis und geben es als GAEB-Datei an Bieter. Die Bieter füllen Preise aus und senden die Datei zurück. So lassen sich Angebote ohne Abtippen vergleichen und in die Vergabe übernehmen. Die Dateiarten unterscheiden sich nach Zweck, etwa Leistungsbeschreibung, Angebotsaufforderung oder Angebotsabgabe.
GAEB in kanbau
kanbau liest GAEB-XML in das Leistungsverzeichnis von Einkaufsverträgen ein und importiert Budgets per GAEB-XML, XLSX oder CSV in die Kostenübersicht. Siehe Schnittstellen.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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