Sonderwunsch beim Bauträgerkauf
Ein Sonderwunsch ist eine Änderung oder Zusatzleistung, die der Erwerber über die Baubeschreibung hinaus bestellt – etwa eine andere Fliese oder eine Fußbodenheizung im Bad. Für den Bauträger entsteht daraus ein Nachtrag beim Erwerber und meist einer beim Nachunternehmer.
Zwei Seiten eines Sonderwunsches
Jeder Sonderwunsch hat für den Bauträger zwei Verträge: Der Erwerber bestellt eine Mehrleistung zum Kaufvertrag, der Nachunternehmer führt sie als Nachtrag zu seinem Auftrag aus. Die Differenz ist die Marge des Sonderwunsches. Wichtig sind klare Fristen, bis wann Sonderwünsche möglich sind, und eine saubere Abrechnung.
Sonderwünsche in kanbau
Sonderwünsche führen Sie in kanbau am Verkaufsvertrag mit eigenem Status und rechnen sie ab einer bestimmten Rate ab. Die Position lässt sich in den Einkaufsnachtrag übernehmen; die Bauleiteraufstellung zeigt Verkauf, Einkauf und Marge – siehe Nachtragsmanagement.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote