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Bauträger-Wissen

Schlussrechnung am Bau

Die Schlussrechnung rechnet alle Leistungen eines Bauvertrags nach Fertigstellung endgültig ab und verrechnet die geleisteten Abschlagszahlungen. Nach VOB/B ist sie prüfbar aufzustellen (§ 14 VOB/B).

Was gehört in die Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung führt alle Positionen des Leistungsverzeichnisses mit den tatsächlich ausgeführten Mengen, alle beauftragten Nachträge und alle bisherigen Abschlagsrechnungen zusammen. Nach Abzug von Zahlungen und vereinbarten Einbehalten ergibt sich der Restbetrag.

Schlussrechnungen in kanbau

In kanbau werden Rechnungen gegen ihren Einkaufsvertrag geprüft; die Kostenübersicht kennt die Spalte „Schlussgerechnet“. Beim Verkaufsvertrag gibt es im Zahlungsplan ein eigenes Kennzeichen für die Schlussrechnung. Siehe Bau-Faktura.

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