Bauträger-Wissen
Schlussrechnung am Bau
Die Schlussrechnung rechnet alle Leistungen eines Bauvertrags nach Fertigstellung endgültig ab und verrechnet die geleisteten Abschlagszahlungen. Nach VOB/B ist sie prüfbar aufzustellen (§ 14 VOB/B).
Was gehört in die Schlussrechnung?
Die Schlussrechnung führt alle Positionen des Leistungsverzeichnisses mit den tatsächlich ausgeführten Mengen, alle beauftragten Nachträge und alle bisherigen Abschlagsrechnungen zusammen. Nach Abzug von Zahlungen und vereinbarten Einbehalten ergibt sich der Restbetrag.
Schlussrechnungen in kanbau
In kanbau werden Rechnungen gegen ihren Einkaufsvertrag geprüft; die Kostenübersicht kennt die Spalte „Schlussgerechnet“. Beim Verkaufsvertrag gibt es im Zahlungsplan ein eigenes Kennzeichen für die Schlussrechnung. Siehe Bau-Faktura.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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