
Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027: Was Bauträger jetzt umstellen müssen
Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027: Die Befreiung nach § 8 BVV endet am 31.12.2026. Welche Unterlagen gemeint sind und wie Sie die Personalakte umstellen.
Elf Ordner je Mitarbeiter, Entgeltunterlagen nur für Berechtigte, Aufbewahrungsfristen am Ordner und ein Protokoll, das niemand ändern kann. Bereit für die elektronischen Entgeltunterlagen ab 2027.
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Eine Vorlage mit elf Ordnern und Beschreibungen – Unterlagen landen bei jedem Mitarbeiter an derselben Stelle.
Entgelt, Gesundheit und Abmahnungen sehen nur Berechtigte. Für alle anderen gibt es diese Ordner nicht, auch nicht in der Suche.
Jede Datei weiß, bis wann sie aufzubewahren ist – ab Belegdatum, Jahresende oder Austritt.
Vor Fristende fragt kanbau nach oder sperrt. Ein Sperrvermerk hält Unterlagen bei einem Verfahren fest.
Zwei mitgelieferte Regelwerke, zugeordnet je Mandant. Beide Belegschaften im selben System.
Verkettetes Protokoll, Zugriffsprotokoll und ein Auszug mit Prüfwert je Datei für die Betriebsprüfung.
Den fertigen Vorschlag für die Personalakte übernehmen und bei Bedarf anpassen – Ordner, Beschreibungen, Schutz und Fristen.
Deutschland oder Österreich als Standard, österreichische Gesellschaften über den Mandanten zuordnen.
Die Vorlage je Mitarbeiter übernehmen. Bestehende Unterlagen bleiben, fehlende Ordner kommen dazu.
Unterlagen ablegen, Meldungen und abgelaufene Fristen unter „Ablage & Meldungen“ bearbeiten, den Auszug für die Prüfung ziehen.
Am 31. Dezember 2026 endet die Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen befreien zu lassen (§ 8 Abs. 3 Beitragsverfahrensverordnung). Unterlagen, die auf Papier eingehen, sind in ein elektronisches Format umzuwandeln und müssen während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar sein (§ 9 Abs. 5). Was das im Einzelnen bedeutet, steht im Ratgeber Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027.
Die Pflicht betrifft einen Teil der Personalakte. Wer diesen Teil digital führen muss, gewinnt am meisten, wenn die ganze Akte an einem Ort liegt – bei einem Bauträger am besten im selben System wie Projekte, Zeiten und Urlaub. kanbau macht aus der Ablage eine Akte mit Regeln.
Die Personalakte liegt beim Mitarbeiter unter „Anlagen und Dokumente“. kanbau bringt dafür eine fertige Struktur mit, jeder Ordner hat eine Beschreibung, was hineingehört:
| Ordner | Was hineingehört | Frist (Deutschland) |
|---|---|---|
| 01 Bewerbung und Einstellung | Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse, Personalfragebogen | 6 Monate |
| 02 Vertrag und Vereinbarungen | Arbeitsvertrag, Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen, Zusatzvereinbarungen | 3 Jahre ab Austritt |
| 03 Entgelt und Sozialversicherung | Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Krankenkasse und Meldungen, Steuer, Befreiungen und Nachweise, Altersvorsorge | 6 Jahre ab Jahresende |
| 04 Arbeitszeit und Abwesenheit | Urlaubsanträge, Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitszeitvereinbarungen | 3 Jahre ab Austritt |
| 05 Qualifikation und Unterweisungen | Fortbildungen, Arbeitsschutz-Unterweisungen, Führerscheinkontrolle, Stapler- oder Kranberechtigung | 3 Jahre ab Austritt |
| 06 Gesundheit | Bescheinigungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ohne Befund), Eingliederungsmanagement | 3 Jahre ab Austritt |
| 07 Beurteilung und Entwicklung | Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen | 3 Jahre ab Austritt |
| 08 Abmahnungen | Ermahnungen, Abmahnungen, Gegendarstellungen | 2 Jahre |
| 09 Ausweise und Aufenthalt | Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Nachweise zur Mitführungspflicht im Baugewerbe | 3 Jahre ab Austritt |
| 10 Austritt | Kündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Arbeitsbescheinigung | 3 Jahre ab Austritt |
| 11 Schriftverkehr und Sonstiges | alles, was in keinen anderen Ordner passt | 3 Jahre ab Austritt |
Sie legen die Struktur einmal als Vorlage an; der Vorschlag lässt sich vorher ansehen und frei anpassen. Bei einem neuen Mitarbeiter übernehmen Sie die Vorlage direkt. Bei Mitarbeitern mit vorhandenen Unterlagen ergänzt kanbau nur die fehlenden Ordner – gleichnamige Ordner und Dateien bleiben, wie sie sind.
Die Ordner Entgelt und Sozialversicherung, Gesundheit und Abmahnungen sind geschützt. Sie sehen nur Anwender mit der Berechtigung „Erhöht“ für Personal sowie Admins und Owner. Für alle anderen gibt es diese Ordner nicht: Sie erscheinen weder in der Liste noch in der Suche, ihre Dateien lassen sich nicht öffnen oder herunterladen. Ein Klick auf das Schloss zeigt, wer konkret Zugriff hat.
Weitere Ordner schützen Sie mit einem Rechtsklick. Die Rollen bleiben getrennt: Ein Vorgesetzter genehmigt in der Urlaubsplanung den Urlaub seines Teams, ohne die Personalakte zu sehen.
Jeder Ordner der Personalakte bringt eine Ablageregel mit. Die Aufbewahrungsfrist beginnt je nach Art der Unterlage ab dem Belegdatum, ab dem Ende des Belegjahres oder ab dem Austritt des Mitarbeiters – bis dahin bleibt die Datei geschützt. Unter jeder Datei steht, bis wann sie aufzubewahren ist.
Wie streng die Frist gilt, stellen Sie ein: Hinweis fragt vor dem Löschen nach, Sperre verhindert es. Bei einer Sperre können nur Owner übersteuern, mit Pflichtgrund; die übrigen Owner und Admins erhalten darüber eine Meldung. Archivieren zählt dabei wie Löschen. Ein Sperrvermerk hält Unterlagen unabhängig von jeder Frist fest, etwa während eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Wird eine Datei in einen Ordner mit kürzerer Frist verschoben, nimmt sie ihre Frist mit. Eine Frist wird also nie still kürzer. Läuft sie ab, erscheint die Datei unter „Frist abgelaufen“ zur Prüfung – kanbau löscht nie selbst.
Wie lange Unterlagen aufzubewahren sind und wie streng das gilt, legt ein Regelwerk fest. Zwei sind mitgeliefert, weitere legen Sie frei an. Zugeordnet wird über den Mandanten: Für die Mitarbeiter einer österreichischen Gesellschaft gelten die österreichischen Fristen, für alle anderen die deutschen.
| Frist | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Entgeltunterlagen | 6 Jahre ab Jahresende | 7 Jahre ab Jahresende |
| Bewerbung | 6 Monate | 7 Monate |
| Vertrag, Gesundheit, allgemeine Personalakte | 3 Jahre ab Austritt | 3 Jahre ab Austritt |
| Abmahnungen bzw. Verwarnungen | 2 Jahre ab Ausstellung | 2 Jahre ab Ausstellung |
Auch den Vorschlag für die Akte gibt es in zwei Fassungen, die österreichische etwa mit „02 Dienstvertrag und Vereinbarungen“, „03 Lohn und Sozialversicherung“ und „08 Verwarnungen“. Ändern Sie ein Regelwerk, bleiben bestehende Akten unverändert, bis Sie die Änderung bewusst übernehmen.
Alles, was die Ablageregeln melden und protokollieren, steht gesammelt unter Ablage & Meldungen im Firmenmenü – für alle Mitarbeiter auf einer Seite.
Personalstamm, Zeiterfassung, Urlaubs- und Fehlzeitenplanung und Personalakte nutzen denselben Mitarbeiterdatensatz. Die Lohnabrechnung selbst bleibt in Ihrem Lohnprogramm; in die Akte kommen die Unterlagen, die dabei entstehen und die bei Ihnen eingehen.
Die digitale Personalakte in kanbau ist die Ablage „Anlagen und Dokumente“ am Mitarbeiter, mit einer festen Struktur aus elf Ordnern, geschützten Ordnern für vertrauliche Unterlagen und Ablageregeln je Ordner. Die Regeln legen fest, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, wie Dateien heißen, wer über Änderungen informiert wird und ob Zugriffe protokolliert werden.
Zeiterfassung →Nein. Elektronisch zu führen sind die Entgeltunterlagen nach § 8 der Beitragsverfahrensverordnung; die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen, endet am 31. Dezember 2026. Wer diesen Teil ohnehin digital führen muss, legt die übrige Akte sinnvollerweise am selben Ort ab. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zu den elektronischen Entgeltunterlagen.
Die Ordner Entgelt und Sozialversicherung, Gesundheit und Abmahnungen sehen nur Anwender mit der Berechtigung „Erhöht“ für Personal sowie Admins und Owner. Alle anderen sehen diese Ordner nicht, auch nicht in der Suche, und können ihre Dateien weder öffnen noch herunterladen. Ein Vorgesetzter genehmigt Urlaub, ohne Zugriff auf die Personalakte zu bekommen.
Die Fristen stehen je Ordner: Bewerbungen sechs Monate, Entgeltunterlagen sechs Jahre ab Ende des Belegjahres, Vertrag und allgemeine Personalakte drei Jahre ab Austritt, Abmahnungen zwei Jahre – jeweils nach deutschem Recht. Für österreichische Gesellschaften gelten die Werte des Regelwerks Österreich. Dauer und Rechtsgrundlage sind einstellbar; kanbau löscht nach Fristablauf nie selbst, sondern zeigt die Dateien zur Prüfung an.
Belegbearbeitung und DATEV →Die Ordnerstruktur legen Sie einmal als Vorlage an; kanbau bietet dafür einen fertigen Vorschlag in einer deutschen und einer österreichischen Fassung an. Bei einem neuen Mitarbeiter übernehmen Sie die Vorlage mit zwei Klicks. Bei Mitarbeitern mit vorhandenen Unterlagen ergänzt kanbau nur die fehlenden Ordner, es entsteht nichts doppelt.
Für die Betriebsprüfung erstellen Sie unter „Ablage & Meldungen“ einen Auszug: alle Dateien einer Frist als ZIP-Datei, geordnet nach Mitarbeiter und Ordner, mit einem Inhaltsverzeichnis als CSV und HTML. Darin steht zu jeder Datei ein Prüfwert (SHA-256), der belegt, dass sie seit dem Ablegen unverändert ist. Auch der Auszug selbst wird protokolliert.
Alle Bereiche nutzen dieselben Daten – nichts wird doppelt erfasst.

Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027: Die Befreiung nach § 8 BVV endet am 31.12.2026. Welche Unterlagen gemeint sind und wie Sie die Personalakte umstellen.

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