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Bauträger-Wissen

Freistellungserklärung beim Bauträgerkauf

Die Freistellungserklärung (Freistellungsverpflichtung) ist die Zusage der finanzierenden Bank des Bauträgers, die verkaufte Einheit von ihren Grundpfandrechten freizugeben, sobald der Erwerber den Kaufpreis bezahlt hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV).

Warum braucht es die Freistellungserklärung?

Bauträger finanzieren ein Projekt meist über eine Globalgrundschuld auf dem ganzen Grundstück. Ohne Freistellung würde die Wohnung des Erwerbers weiter für den Kredit des Bauträgers haften. Die Freistellungserklärung sichert dem Erwerber zu, dass er lastenfrei Eigentum erwirbt, wenn er zahlt.

Die gesicherte Freistellung ist eine der Voraussetzungen, bevor eine MaBV-Rate fällig werden darf – siehe MaBV.

Freistellung in kanbau

In kanbau gehört die Freistellungsverpflichtung zu den MaBV-Voraussetzungen je Unternehmen, Projekt und Vertrag. In der Liquiditätsplanung berücksichtigt kanbau bei Darlehen zusätzlich die Freistellungsquote der Bank – siehe Liquiditätsplanung.

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