Bauträger-Wissen
Sicherheitseinbehalt am Bau
Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Vergütung, den der Auftraggeber zurückhält, um seine Ansprüche auf Vertragserfüllung oder Mängelbeseitigung abzusichern. Höhe und Dauer werden im Bauvertrag vereinbart.
Welche Einbehalte gibt es?
- Vertragserfüllungseinbehalt: während der Bauzeit von den Abschlagsrechnungen
- Gewährleistungseinbehalt: nach der Abnahme bis zum Ende der Gewährleistung
- Mängeleinbehalt: für einen konkreten offenen Mangel, häufig mit einem Vielfachen der Beseitigungskosten
Der Einbehalt kann meist durch eine Bürgschaft abgelöst werden – siehe Gewährleistungsbürgschaft.
Einbehalte in kanbau
Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte stehen in kanbau am Einkaufsvertrag und im Summenblatt jeder Abschlagsrechnung. Mängeleinbehalte ergeben sich aus Kosten und Einbehaltsfaktor der einzelnen Mängel – siehe Mängelmanagement.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Mängelrüge
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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