Bauträger-Wissen
Mängelrüge am Bau: Inhalt und Fristen
Mit der Mängelrüge zeigt der Auftraggeber einen Mangel an und fordert den Auftragnehmer auf, ihn innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Sie ist die Grundlage für weitere Rechte wie die Ersatzvornahme.
Was gehört in eine Mängelrüge?
- genaue Beschreibung des Mangels und seiner Lage (Projekt, Einheit, Bauteil)
- Aufforderung zur Beseitigung mit konkreter Frist
- Hinweis auf weitere Schritte, wenn die Frist verstreicht
- Nachweis des Zugangs, etwa per Einschreiben oder dokumentierter E-Mail
Verstreicht die Frist ergebnislos, kann der Auftraggeber den Mangel nach Nachfrist auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen – siehe Ersatzvornahme.
Mängelrügen in kanbau
Im Mängelmanagement hat jeder Mangel erste und zweite Frist, Verursacher und Status. kanbau erstellt Benachrichtigungen an Kunde, Verursacher und Ausführenden – so ist dokumentiert, wer wann informiert wurde.
Weitere Begriffe aus dem Bauträger-Wissen
- Abnahme
- Abschlagsrechnung
- Auflassungsvormerkung
- Bautagebuch
- Bautenstand
- Bauträgervertrag
- Bauzeitenplan
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft nach § 7 MaBV
- Deckungsbeitrag
- DIN 276
- E-Rechnung
- Ersatzvornahme
- Fälligkeitsmitteilung
- Freistellungserklärung
- GAEB
- Gewährleistung am Bau
- Gewährleistungsbürgschaft
- Leistungsverzeichnis
- Liquiditätsplanung
- MaBV
- Nachtrag
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalt
- Sonderwunsch
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorverkaufsquote
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